Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentengesetz

Das Betriebsrentengesetz enthält seit 2002 einen Anspruch der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Die Durchführung muss in einer der Formen

erfolgen, wobei die letzten drei auch eine Einbeziehung der Förderung nach dem AVmG ermöglichen. Die weiteren Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, wie beispielsweise Unverfallbarkeitsregelung, Übertragungsanspruch und Insolvenzsicherung, bilden die Grundlage dafür, dass die bAV eine stabile und damit wichtige Säule der Alterssicherung ist.