Betriebsrentengesetz
Das Betriebsrentengesetz
enthält seit 2002
einen Anspruch der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu
Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Die Durchführung muss
in einer der Formen
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
erfolgen, wobei die letzten drei auch eine Einbeziehung der Förderung nach dem AVmG ermöglichen. Die weiteren Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, wie beispielsweise Unverfallbarkeitsregelung, Übertragungsanspruch und Insolvenzsicherung, bilden die Grundlage dafür, dass die bAV eine stabile und damit wichtige Säule der Alterssicherung ist.